Abstinenz: Professionelle Therapeuten oder Therapeutinnnen haben allein das Wohl der Patienten und Patientinnen im Auge - abgesehen vom anständig vereinbarten und landesüblichen finanziellen Gewinn. Weder darf ein Beziehungsangebot, ein Geschenk noch eine Leistung der Patienten und Patientinnen angenommen werden mit dem Ziel der eigenen Befriedigung. Die Therapeuten pflegen ausserhalb der Therapiezeiten und der Praxis nur formelle Beziehungen. Sexualität kann, wenn wirklich im Interesse des Patienten oder der Patientin, thematisiert werden. Sexuelle Berührungen oder gar Handlungen sind niemals therapeutisch. Aber auch eigene psychische Probleme wie z.B. Trauer, Selbstwertprobleme oder Sehnsüchte dürfen ebenso wenig in der Beziehung zur Klientel zum Tragen kommen, wie Bereicherungsabsichten ausserhalb der Tarifordung. Verschiedene Psychotherapie-Schulen haben ihre Techniken zur Wahrung der Abstinenz: Abstinenzregel mit strengen Strukturen des Settings bei den Psychoanalytikern und Psychoanalytikerinnen; Arbeit im Team oder mit audiovisueller Kontrolle bei den Systemtherapeutinnen und -therapeuten; diszipliniert zielgerichtetes und protokolliertes Arbeiten in der Verhaltenstherapie; Arbeit in der Gruppe oder im Team bei Verfahren, wo Nähe, Körperberührung oder Mitteilung von Gefühlen zur Technik gehört (eventuell Bewegungs-, Musik-, Mal-, oder gewisse Formen der Gestalt-Therapie).
Delegierte Psychotherapie: Psychotherapie durch diplomierte Psychologinnen oder Psychologen in den Praxisräumen und unter der Verantwortung einer Psychiaterin oder eines Psychiaters. Delegiert Therapierende sind Angestellte der Praxisinhaber resp. -inhaberinnen und ihre Leistungen können über die Kranken-Grundversicherung abgegolten werden. Während die Psychiater und Psychiaterinnen meist verschiedene Therapieansätze inklusive Medikamentenabgabe integrieren, sind delegiert Arbeitende eher für spezielle Therapieformen ausgebildet.
EMDR: Nach wissenschaftlichen Kriterien wirksames, aber von der Wirkungsweise her noch unerklärliches Verfahren in der Traumatherapie. Die darin Geschulten nützen dabei den Effekt aus, dass bestimmte -von ihnen geführte- Augenbewegungen die Trauma-Integration begünstigen. Die Technik erscheint einfach, jedoch muss sie in eine professionell geführte Traumatherapie eingebettet werden. [C.K. 08/2011] provisorischer Text).
Facharzt oder Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie: Diese Spezialisierung erfordert ein besonders grosses Wissen und Können. Diese Ärztinnen und Ärzte müssen sich einerseits auskennen in der psychomotorischen und kognitiven Entwicklung eines Kleinkindes, haben häufig mit der Abklärung von genetisch oder sehr früh angelegten hirnorganischen Störungen zu tun, aber auch mit Verhaltens- und Lernstörungen aller Arten. Dazu kommen spezifische Probleme mit typischem Beginn in der Adoleszenz (z.B. Essstörungen, Selbstverletzungen, Identitätsprobleme etc.) Die Kinder- und Jugendpsychiater haben wohl schon immer sozialpsychiatrisch gearbeitet, weil der Einbezug von Eltern, Geschwistern, Lehrern, Spezialpädagoginnen, Lehrmeistern etc. unabdingbar ist. In der Pivatpraxis spezialisieren sie sich wegen der Grösse des Fachgebiets oft nochmals weiter, entsprechend der Entwicklungsphasen und der verschiedenen Zugängen zu kleinen und grossen Kindern. Jugendpsychiater und Jugendpsychiaterinnen behandeln eher noch Leute über 18 Jahren als Fachärzte für Erwachsenenpsychiatrie solche unter 18. (Haben Sie eine Erklärung dafür, dass diese engagierte und gut ausgebildete Ärztegruppierung die schlechtest honorierte ist?)
Facharzt oder Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie: Die Voraussetzung zum Führen dieses Titels sind ein schweizerisches oder gleichwertiges medizinisches Staatsexamen, 5 Jahre Tätigkeit in Psychiatrischen Kliniken und Ambulatorien. Der Doktortitel ist nicht mehr Voraussetzung, stattdessen sind Facharztprüfungen und eine Abschlussarbeit eingeführt worden.
Familientherapie: Sagt nur aus, dass man mit der ganzen Familie arbeitet. Es gibt auch psychoanalytische, psychodramatische etc. Ansätze aber der bedeutendste ist wohl der systemische Ansatz. Das populäre Familien-Aufstellen nach Hellinger hat wenig mit einer rechten systemischen Familientherapie zu tun.
Frau: Häufig wird ausdrücklich nach einer Therapeutin gesucht. Hiezu ist anzumerken, dass in Fällen von wiederkehrenden Schwierigkeiten mit dem anderen Geschlecht ein wirklicher Erfolg u.U. nur mit einem solchen Gegenüber erreicht werden kann. Ein Profi ermöglicht der Klientin vielleicht gerade die heilsame Erfahrung von männlicher Rücksicht, Zuverlässigkeit etc, wenn auch unter Bearbeitung von schwierigen Phasen. Wo die Schwelle zu hoch ist, findet man mit Hilfe der Suchbegriffe "delegiert", "Psychologin" oder "Frau" vielleicht unter dem Namen eines Psychiaters einen entsprechenden Platz.
FMH: (Foederation Medicorum Helveticorum) Vereinigung der Schweizerischen Ärzte und Ärztinnen. Sie organisiert im Auftrag der eidg. Gesundheitsbehörden Aus- und Weiterbildung der Ärzte und Ärztinnen. Die Durchführung ist an die Schweizerischen Fachgesellschaften und die Kantonalen Ärztegesellschaften weiterdelegiert (Die Titel wurden früher direkt durch FMH verliehen. Darum der Zusatz 'FMH' im Titel)
Gruppentherapie: Von einem speziell erfahrenen Psychotherapeuten geleitete Therapie in Gruppen von idealerweise 8-12 Patienten und Patientinnen. Die sich entwickelnden Interaktionsmuster sind nebst dem Austausch von Gesprächsinhalten wichtiger Gegenstand der Therapie. In einer guten Gruppe gelten klare Regeln analog zur Einzeltherapie wie z.B. Abstinenz, Schweigepflicht, Vereinbarungen zum Setting. Therapiegruppen im engeren Sinne sind "gschlossen", d.h. Aufnahme und Austritt von neuen Teilnehmenden werden bearbeitet und geschehen nicht unverbindlich. Vgl. "Patientengruppen" und "Selbsthilfegruppen".
Gutachten: Psychiatrische Gutachten werden von Versicherungen (IV, Taggeldversicherung, Unfallversicherung etc.), von Behörden und von Gerichten (bei Strafverfahren, Ehescheidung, im Zusammenhang mit vormundschaftlichen Massnehmen usw). in Auftrag gegeben und von Fachärzten für Psychiatrie, respektive Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, eventuell zusammen mit anderen Ärzten, Psychologen oder Sozialarbeitern durchgeführt. Der Auftraggeber legt fest, welche Fragen schriftlich beantwortet werden müssen. Es kann beispielsweise darum gehen, ob jemand unter einer psychiatrischen Krankheit leidet, wie diese behandelt werden kann, ob er deswegen arbeitsunfähig oder invalid ist, ob eine psychische Störung zu einer verminderten Zurechnungsfähigkeit führt oder ob ein Elternteil wegen einer psychischen Störung nicht imstande ist, seine Kinder zu betreuen. Begutachtungen dienen dazu, die Fragen des Auftraggebers zu klären. Es geht also nicht um eine Behandlung der zu begutachtenden Person. Es besteht auch keine ärztliche Schweigepflicht gegenüber dem Auftraggeber des Gutachtens, d.h. die zu begutachtende Person muss damit rechnen, dass ihre Aussagen im Gutachten festgehalten werden. Der Gutachter beschränkt sich auf Fragen und Themengebiete, die für die Aufgabestellung relevant sind. Beispielsweise sind detaillierte Fragen zum Sexualleben nicht angezeigt, wenn es darum geht, ob jemand arbeitsunfähig ist, während ein Sexualdelinquent über dieses Thema detailliert befragt werden muss. Der Gutachter muss eine neutrale Person sein, darf also den zu Begutachtenden nicht früher psychiatrisch behandelt haben oder mit ihm gut bekannt oder verwandt sein. Gutachter übernehmen normalerweise auch nicht im Gutachten empfohlene Therapien. [M.D. 4/2011]
Kognitive Verhaltenstherapie: Entstand aus Lerntheorie sowie Verhaltensmodifizierung durch Konditionierung und Gewöhnung. Sie wurde erweitert durch die systematische Fokussierung auf Wertungs- und Denkschemata, die unsere Wahrnehmungen von uns selbst und der Umgebung verzerren. Die Kognitiv-Verhaltenstherapeuten arbeiten zielorientiert mit Hausaufgaben, protokollierten Verhaltensänderungen an umschriebenen Problemen und führen. Die KVT hat kürzlich eine Erweiterung erfahren mit der Theorie, dass früh angewöhnte, gegenüber dem bewussten Zugang und Verhaltensmodifikationen resistente, affektive Schemata bestehen, die anders angegangen werden müssen: 'Schematherapie'. (Womit dieser Therapiezweig sich wieder der Tiefenpsychologie annähern dürfte).
Konsilium: Beratung eines Arztes oder einer Ärztin durch einen Kollegen oder eine Kollegin aus anderer Fachrichtung. Das Konsilium beinhaltet in der Regel eine Untersuchung (im Falle der Psychiatrie meist nur eine intensive Befragung mit Beobachtung) evtl. das Studium der Vorakten und einen kurzen schriftlichen Bericht mit Diagnose und Empfehlungen zur Weiterbehandlung.
Liaisonpsychiatrie: Intensive Zusammenarbeit von Psychiaterinnen und Psychiatern mit einer nicht-psychiatrischen Klinik. Sie ist nicht nur auf die Einzelfälle sondern auch auf die Arbeit der Behandlungsteams bezogen.
Patientengruppen: Therapeutisch geleitete Gruppen von Patientinnen und Patienten mit einer ähnlichen Problematik. Im Vordergrund steht der Erfahrungsaustausch und die Informationsvermittlung, evt. auch das Einüben von speziellen Fertigkeiten z.B. im sozialen Umgang oder selbstschädigendem Verhalten.
Traumatherapie: Therapiekonzept bei PTSD (posttraumatische Belastungsstörung). PTSD ist ein klar umschriebener anhaltender Symptomenkomplex mit Nachhallerinnerungen, Schreckhaftigkeit, Abstumpfung, Schlafstörungen, Misstrauen etc. nach wirklich schrecklichen Ereignissen (z.B. Folter, schwerste Unfälle, Vergewaltigung, erschütternde Einsätze als Helfer in Katastrophen oder im Krieg). Traumatherapie erfordert optimiertes strukturiertes Vorgehen. In St. Gallen ist Ende 2011 ein Zentrum für Traumatherapie eröffnet worden.
Psychoanalytische Psychotherapie, Psychoanalyse: Die psychoanalytische Psychotherapie basiert auf den Konzepten der Psychoanalyse, welche von Sigmund Freud (1856 – 1939) begründet wurde. Bei dieser Therapieform werden die den Symptomen und Beziehungsproblemen zugrunde liegenden, mehr oder weniger unbewussten psychischen Blockaden und Ängste untersucht und verstanden. Diese manifestieren sich im Alltag der Patienten, aber auch in der therapeutischen Beziehung und hängen mit ungünstigen Entwicklungsbedingungen in der Kindheit zusammen. Die Einsicht in die genannten Blockaden – man spricht von innerem Konflikt oder Zwiespalt - bewirkt eine Besserung der Beschwerden und hat eine befreiende Wirkung auf die Persönlichkeit. Patientin und Therapeut treffen sich 1 bis 2 x pro Woche 1 Stunde, wobei sie sich in der Regel gegenüber sitzen. Dies ist ein Unterschied zur Psychoanalyse, die mindestens 3 wöchentlich im Liegen auf der Couch stattfindet. Die Patienten berichten möglichst frei über die Dinge, die sie beschäftigen und belasten, der Therapeut versucht die Gedanken des Patienten zu klären oder zu deuten. Aus dieser Zusammenarbeit ergibt sich ein therapeutischer Prozess, der zu einem vertieften Verständnis der Problematik führt. Die Therapie zielt auf eine Symptombesserung und mehr Befriedigung in Beziehungen und in der Arbeit. [A.M. 2010]
PTSD: Posttraumatische Belastungsstörung --> Traumatherapie
Selbsthilfegruppen: Menschen mit einem ähnlichen Problem finden sich zusammen und unterstützen sich gegenseitig im Umgang damit. Sie sind nicht von einer Fachperson geleitet, sondern selbst organisiert unter Umständen mithilfe einer Vereinsstruktur (z.B. AA, VASK, siehe auch Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen)
Sexualtherapie: Mit der Kombination von medizinischem Wissen, von klinischer Erfahrung, von systemisch und/oder tiefenpsychologischen Kenntnissen über Paardynamik , von neutraler und kaum wertender Haltung, von psychosomatischem Denken und von professioneller Abstinenz und Diskretion dürften Psychiater und Psychiaterinnen zur Berufsgruppe gehören, die von Haus aus am ehesten eine sexuelle Problematik weitsichtig angehen kann. Für eine wirklich gute Sexualtherapie ist aber eine zusätzliche Schulung notwendig.
SGPP: Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (nicht zu verwechseln mit SGGPP). In ihr sind die Kantonalvereine zusammengefasst und mittels Delegierten proportional zu ihren Mitgliedern vertreten. Vereinigungen für spezielle psychiatrische Anliegen sind angegliedert und ebenfalls in Delegiertenversammlungen und Kommissionen vertreten (siehe unter LINKS).
Sozialpsychiatrie: "Sozialpsychiatrie ist diejenige Unterdisziplin der Psychiatrie, die psychisch kranke Menschen in enger Verbindung mit ihrer sozialen Umwelt zu verstehen und zu behandeln sucht" (Zitat von Prof. Luc Ciompi, Link) (Text:Sozialpsychiatrie in der Schweiz)
Systemtheorie: Sie geht davon aus, dass ein Krankheitssymptom oder ein problematisches Verhalten in einem sozialen Umfeld (auch in der Ökologie der Biosphäre) eine stabilisierende Wirkung hat. Der "Index-Patient" ist weder krank noch Opfer oder Täter, sondern der Träger eines Symptoms, welches Ausdruck einer Funktionsstörung im System ist. Untersucht werden die Interaktionen zwischen allen Personen. Auch die Therapeuten selbst werden zum Objekt der Beobachtung - als Teilnehmer im "therapeutischen System". Und die Umstände der Zuweisung werden auch einbezogen in die Arbeitshypothese. Mit ausgetüftelten Eingriffen soll das relevante System so 'verstört' werden, dass es sich neu regeln muss und damit das Symptom sich erübrigt und verhindert -oder wenigstens nicht fixiert- wird. Auch dieser Ansatz wurde erweitert um den kognitiven und affektiven Aspekt der Individuen. Die 'innere Landkarte' der Systemangehörigen wird ebenfalls als ein System verstanden und zu Veränderungen provoziert. Im Idealfall arbeiten Systemiker im Team, sei es mittels Co-Therapie, Einwegspiegel, audiovisuellen Einrichtungen etc. um sich immer wieder selbst aus dem therapeutischen System in die Beobachtersituation zu hieven. Man kann, wenn das Denken eingeübt ist, auch im Einzelsetting arbeiten. "Double bind", "Paradoxe Interventionen", "zum Problem gewordene Lösungsversuche", "Lösungen höherer Ordnung", "Radikaler Konstruktivismus", "Kommuniketionstheorie" etc. sind Begriffe 'aus der Küche' der Systemiker.
Tiefenpsychologie: Die heute noch weit verbreitete Vorstellung einer 'Tiefe' in der menschlichen Psyche geht wohl auf die psychoanalytische Theorie zurück mit ihrer Annahme eines unbewussten Teils der Psyche, der unser Befinden und Handeln mitbestimmt oder gegebenenfalls stört. Die alte Vorstellung, dass diese Emotionen, Affekte, Vrhaltensschemata -oder was immer man sich darunter vorstellen mag- in den anatomisch tief lokalisierten Hirnstrukturen verankert sein soll, ist tatsächlich berechtigt, wie die moderne Hirnforschung zeigt. Auch ihre Beeinflussbarkeit durch therapeutische Beziehungen und Interventionen ist in jüngerer Zeit mit bildgebenden Verfahren nachgewiesen worden.[C.K. 08/2011]