Wenn Sie keine laufende psychiatrische Betreuung haben, richten Sie sich immer zuerst an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, Sie oder Er kennt Sie am besten. Bei fehlender Erreichbarkeit (Stellvertretung beachten!) wenden Sie sich an den zuständigen Notfalldienst. Auf der Webseite der kantonalen Ärzetesellschaft finden Sie die Angaben zur Notfalldienstorganisation in Ihrer Region.
In Situationen mit Bewusstseinsveränderungen oder verminderten Reaktionen, stark blutenden Wunden oder der Möglichkeit von inneren Verletzungen hat die körperliche Abklärung Vorrang und Sie wählen die Notfallnummer 144.
Bei akuter Gefahr sollte nicht gezögert werden, den Polizeinotruf 117 alarmieren.